BKF - Fahrer-Weiterbildung Lkw/Bus PDF Drucken E-Mail

Fahrer-Weiterbildung Lkw / Bus

Laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG vom 14.08.2006 müssen alle Lkw- und Busfahrer/innen, unabhängig vom Datum ihres Führerscheinerwerbs, eine 35stündige Weiterbildung vornehmen.
 
Diese Weiterbildung muss bei einer anerkannten Aus- und Weiterbildungsstelle absolviert werden.
 
Die Ausbildungsstätte muss die Weiterbildung dokumentieren und der Fahrer muss diese gegenüber der Genehmigungsbehörde (Landratsamt) nachweisen.
 
Nur durch diese Ausbildung kann die Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre verlängert werden.
 
Die erste 35stündige Weiterbildung muss spätestens an folgenden Stichtagen absolviert sein:
 
· Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013
· Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014
 
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden, die wir an 5 Samstage á 7 Stunden anbieten.


Themengebiete:

 
Fahrer-Weiterbildung Lkw:
 
 
Fahrer-Weiterbildung Bus:
1.
Gesundheit & Fitness, Arbeitsschutz
1.
Gesundheit & Fitness, Arbeitsschutz
2.
Kinematische Kette / Energie &
Umwelt
2.
Kinematische Kette / Energie &
Umwelt
3.
Bremsanlagen, Sicherheitstechnik
und Fahrsicherheit
3.
Bremsanlagen, Sicherheitstechnik
und Fahrsicherheit
4.
Ladungssicherung Güterverkehr,
Pannen, Unfälle & Kriminalität
4.
Fahrgastsicherheit
5.
Sozialvorschriften – Kontrollgeräte,
Rechte und Pflichten des Fahrers /
Unternehmensbild & Marktordnung
 
5.
Sozialvorschriften – Kontrollgeräte,
Rechte und Pflichten des Fahrers /
Unternehmensbild & Marktordnung

 
 

Termine für die Ausbildungsorte Singen und VS-Villingen

Auf Anfrage



Unterrichtszeiten:

Samstags von 8:30 Uhr – 16:30 Uhr

7 Std. á 60 Min. / Tag = 35,0 Std. gesamt



Preis:

Auf Anfrage



Qualifikationsnachweis:

Teilnahmebescheinigung