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BKF - Beschleunigte Grundqualifikation Lkw/Bus |
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Beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraft- u. Personenverkehr
Jeder, der Güter bestimmter Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtmasse bewegt, muss ab dem 10.09.2009 die Grundqualifikation nachweisen. Für Busfahrer ab 9 Fahrgastplätzen gilt das gleiche ab 10.09.2008.
Nach der Ausbildung wird eine Prüfung vor der IHK abgelegt.
Die Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit einer unseren Partner-Fahrschulen durchgeführt.
Seminarinhalt:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheits- regeln
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung des Fahrzeugs
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
- Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches
- Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeuges
- Anwendung der Vorschriften
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr, Gesundheit, Verkehrs und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfällen
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
- Fähigkeit zu einem Verhalten das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
Dauer:
Ca. 5 Wochen ( 187UE á 45 Minuten)
Qualifikationsnachweis:
- Prüfung IHK - Beschleunigte Grundqualifikation
- Teilnahmebescheinigung der TVS-Wilhelm
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